Infos zum Vermittlungsgutschein Job Hamburg

Von schnellen und effizienten Ausgleichsprozessen auf dem Arbeitsmarkt in Hamburg profitieren alle Beteiligten. Die gezielte Vermittlung für einen neuen Job in Hamburg durch private Arbeitsvermittler in Hamburg kann diese Prozesse sinnvoll unterstützen. Der Vermittlungsgutschein soll den Zugang zu dieser Dienstleistung erleichtern.

Er ermöglicht es insbesondere Arbeitsuchenden mit Anspruch auf Arbeitslosengeld in Hamburg, im Rahmen ihrer Eigenbemühungen um eine Arbeitsstelle auf Kosten der Agentur für Arbeit Hamburg einen oder mehrere private Arbeitsvermittler gleichzeitig einzuschalten.

Der Vermittlungsgutschein kann bei der Agentur für Arbeit Hamburg unter Angabe der Kunden-Nummer persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) beantragt werden. Alle privaten Arbeitsvermittler, die bereit sind, für einen Gutscheininhaber tätig zu werden, sind verpflichtet, mit ihm einen schriftlichen Vermittlungsvertrag zu schließen, aus dem insbesondere die Vergütung hervorgeht, die der Gutscheininhaber im Falle einer erfolgreichen Vermittlung zahlen soll.

Erlaubt ist maximal der im Vermittlungsgutschein genannte Betrag. Mit der Annahme eines Vermittlungsgutscheines durch den privaten Arbeitsvermittler wird die Zahlungsverpflichtung des Gutscheininhabers dauerhaft gestundet. Der private Arbeitsvermittler kann seine Ansprüche nur gegenüber der jeweiligen Agentur für Arbeit geltend machen.

Private Arbeitsvermittler haben erst dann Anspruch auf die Vermittlungsvergütung, wenn infolge ihrer Vermittlung eine neuer Job in Hamburg zustande gekommen ist. Sie dürfen keine Vorschüsse auf die Vergütung verlangen oder entgegennehmen.
Im Rechtskreis des SGB III (Arbeitslosengeld I) ist die Höhe des Vermittlungsgutscheins für einen Job in Hamburg auf 2000 € incl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) festgelegt....
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Nach § 421g SGB III haben in Hamburg Bezieher von Arbeitslosengeld einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein für einen neuen Job in Hamburg (bei Arbeitslosengeld II handelt es sich um...
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Damit ein privater Vermittler einen Vermittlungsgutschein für einen Job in Hamburg einlösen kann,    * muss ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden...
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